Windkraft - Wildwuchs Präambel

Wir sind dafür, daß Windkraftanlagen einen angemessenen Teil unserer Energieversorgung sicherstellen, aber nur im Rahmen einer überregionalen, sorgfältigen Planung !

Dieser Blog soll allen, die dem Windkraft - Wildwuchs kritisch gegenüberstehen, ein Forum bieten.

Als Anfang stelle ich hier einige Leserbriefe und Artikel ein, die von dieser lokalen Situation ausgehen.

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Dienstag, 11. Oktober 2011

Relevante Sitzungsprotokolle die erste:

Damit man auch sieht wie man mit so etwas umgeht, haben wir uns entschlossen, auch einige der Auszüge aus den Situngsprotokollen der Gemeinde Emskirchen zu posten.

Das Dokument findet ihr hier: Link zum Dokument, ein PDF

Die relevanten Auszüge daraus:

"TOP 4 Dritte Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde
Wilhelmsdorf für die geplante Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen;
hier: frühzeitige Beteiligung des Marktes Emskirchen als Träger öffentlicher
Belange
Vorlage: EMS/2010/761
Grundlagen:
Ziel der Änderung ist es Konzentrationszonen für Windkraftanlagen aufzuzeigen und festzusetzen.
Es kommen 3 Standorte in Betracht:
Standort 1:16 ha nordwestlich (700m) von Oberalbach
Standort 2: 3,4 ha nördlich (670 m9 von Oberalbach
Standort 3: 7,2 ha nordöstlich (540 m) von Ebersbach
Standort 1 ist wegen der geringen Windhöffigkeit und Flächengröße weniger geeignet.
Standort 3 ist wegen der geringen Windhöffigkeit, Flächengröße und Siedlungsnähe
schlecht geeignet.
Standort 2 liegt im Wald zwischen Oberalbach, Hoholz, Tanzenhaid und Oberreichenbach
nördlich der Kreisstraße NEA 11 und grenzt direkt an den Markt Emskirchen an. Das
Plangebiet liegt 378 m ü.NN.
Vorgesehen sind 2 Anlagen (Bürgerwindräder) mit einer Nabenhöhe von 125 m und einem
Rotordurchmesser von 90 m. Die Gesamthöhe beträgt 170 m, wobei sich die Abstandsflächen
teilweise auf das Gebiet von Emskirchen erstrecken.
Der Standort wird über die Kreisstraße NEA 11 und den Tanzenhaider Weg (Fl.Nr. 286/3
/privater Forst- und Waldweg) erschlossen. Die Einspeisung soll in die südlich verlaufende
20 KV- Leitung erfolgen. Für die Anlagen müssen ca. 1,5 ha Wald gerodet werden.
Die minimalsten Abstände betragen zu
Trabelshof 800 m
Oberalbach 1.100 m
Ebersbach 1.300 m
NEA 11 1.200 m
Protokoll 6. Öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des
Marktgemeinderates vom 17.06.2010
Seite 10
09.11.2010
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erhebt gegen die Ausweisung keine Einwendungen. Detailfragen
zur Erschließung des Gebietes bleiben dem Genehmigungsverfahren vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 4
Persönlich beteiligt: 0"

"TOP 5 Zustimmung zum Erlass einer Abstandsflächensatzung der Gemeinde Wilhelmsdorf
für die geplante Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen südlich
Tanzenhaid
Vorlage: EMS/2010/762
Grundlagen:
Es kommen wegen der notwendigen Verkürzung der Abstandsflächen zwei Möglichkeiten
für den Investor in Betracht.
1. Zustimmung des Marktes Emskirchen und des privaten betroffenen Grundstückseigentümers
(gräfliche Forstverwaltung) im Genehmigungsverfahren
2. Erlass von Abstandsflächensatzungen
Die Gemeinde Wilhelmsdorf beabsichtigt den Erlass einer Abstandsflächensatzung
für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 106, 106/1 und 234/1 der Gemarkung
Wilhelmsdorf entsprechend der geplanten Sonderbaufläche.
Die betroffene Waldfläche „Am Bettelhütlein“ (südlich Tanzenhaid) grenzt unmittelbar
an das Gemeindegebiet Emskirchen an.
Es sind grundsätzlich die vorgeschriebenen Abstandsflächen der BayBO einzuhalten.
Bei solchen Anlagen ist dies ein Kreis um den geometrischen Mittelpunkt
des Mastes. Die Tiefe der Abstandsfläche H bemisst sich nach der größten Höhe
der Anlage und ergibt sich aus der Nabenhöhe zuzüglich des Rotorradius (170
m).
Nach Art. 6 Abs. 7 BayBO kann die Gemeinde Wilhelmsdorf mittels Satzung die
Abstandsfläche auf 0,4 H reduzieren. Damit kann ausgeschlossen werden, dass
sich die Abstandsflächen auf das Gebiet des Marktes Emskirchen erstrecken.
Die Gemeinde Wilhelmsdorf bittet um die nachbargemeindliche Zustimmung zu
einer solchen Satzung.
Im Geltungsbereich dieser Satzung soll gelten:
Abweichend von Art. 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 6
BayBO wird vorgesehen, dass
1. nur die Höhe von Dächern mit einer Neigung von weniger als 70 Grad zu einem
Drittel, bei einer größeren Neigung der Wandhöhe voll hinzugerechnet und
Protokoll 6. Öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des
Marktgemeinderates vom 17.06.2010
Seite 11
09.11.2010
2. die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3m, und in Gewerbe- und Industriegebieten
0,2 H, mindestens 3m beträgt.
Es ist aus rechtlicher Sicht zu prüfen, ob seitens des Marktes Emskirchen bei
Vorliegen der konkreten Planung ebenfalls der Erlass einer Abstandsflächensatzung
notwendig ist.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Emskirchen erhebt gegen den Erlass einer entsprechenden
Abstandsflächensatzung der Gemeinde Wilhelmsdorf keine Einwendungen.
Über den Erlass einer entsprechenden Satzung des Marktes Emskirchen für den
betroffenen Bereich der Gemarkung Hohholz wird bei Vorliegen einer Genehmigungsplanung
für die Anlagen entschieden.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0"

Wir hoffen, die direkten Zitate sprechen für sich selbst.

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