Windkraft - Wildwuchs Präambel

Wir sind dafür, daß Windkraftanlagen einen angemessenen Teil unserer Energieversorgung sicherstellen, aber nur im Rahmen einer überregionalen, sorgfältigen Planung !

Dieser Blog soll allen, die dem Windkraft - Wildwuchs kritisch gegenüberstehen, ein Forum bieten.

Als Anfang stelle ich hier einige Leserbriefe und Artikel ein, die von dieser lokalen Situation ausgehen.

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Mittwoch, 12. Oktober 2011

Amtsblatt Neustadt Aisch. 23.04.2011

Da es öffentlich verfügbar ist, sollte auch das Amtsblatt gelesen werden.

Klick mich, ich bin ein Link zum öffentlich einsehbarem Artikel


Ein Auszug:


"Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
-BImSchGImmissionsschutzrechtliche
Genehmigung zur Errichtung
und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 a der
9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV)
Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
hat gegenüber der DOMA Erneuerbare Energien Management
GmbH, vertreten durch Herrn Marcus
Dornauer, Am Stadtpark 12, 91413 Neustadt
a.d.Aisch, mit Bescheid vom 31.03.2011 die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung nach § 4 BImSchG
zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen
vom Typ VESTAS V-112 auf den Grundstücken
Fl. Nr. 106 (WEA 1) und Fl. Nrn. 234/1, 106/1
(WEA 2), jeweils Gemarkung Ebersbach, Gemeinde
Wilhelmsdorf, erteilt.
Die Anlagenstandorte befinden sich innerhalb einer
Waldfläche zwischen den Orten Hohholz (Markt Emskirchen),
Oberalbach (Gemeinde Wilhelmsdorf),
Ebersbach (Gemeinde Wilhelmsdorf) und der Gemeinde
Oberreichenbach (Landkreis Erlangen-Höchstadt).
Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt
zu machen, weil dies der Träger des Vorhabens
beantragt hat (§ 21 a Satz 1 der 9. BImSchV).
Der verfügende Teil des Bescheides lautet:
„Das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
erläßt folgenden
B E S C H E I D :
1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4
BImSchG)
Für das nachstehend bezeichnete Vorhaben wird
die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4
BImSchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3
enthaltenen Nebenbestimmungen erteilt.
1.1 Beschreibung des Genehmigungsgegenstandes:
Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen:
- Typ: VESTAS V-112,
- Nennleistung: je 3,0 MW,
- Nabenhöhe: ca. 119 m (siehe Bauvorlagen),
- Gesamthöhe: ca. 175 m (siehe Bauvorlagen),
- Rotordurchmesser: 112 m,
- inkl. Kranstellflächen, priv. Zufahrten ohne
Stromleitungsverlauf.
1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen Anlage
nach Anhang der 4. BImSchV:
„Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von
mehr als 50 Metern“ (Nr. 1.6 Spalte 2 des Anhangs
zur 4. BImSchV)
1.3 Standort der Anlage/n
Die Anlagenstandorte befinden sich innerhalb einer
Waldfläche zwischen den Orten Hohholz
(Markt Emskirchen), Oberalbach (Gemeinde Wilhelmsdorf),
Ebersbach (Gemeinde Wilhelmsdorf)
und der Gemeinde Oberreichenbach (Landkreis
Erlangen-Höchstadt).
Bezeichnung Flur-Nummer Gemarkung
WEA 1 106 Ebersbach
WEA 2 234/1, 106/1 Ebersbach
1.4 Betreiber
DOMA Erneuerbare Energien Management
GmbH, vertreten durch Herrn Marcus Dornauer,
Am Stadtpark 12, 91413 Neustadt a.d.Aisch
1.5 Genehmigungsunterlagen
Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen
zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides
sind: (…)“
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung
mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen),
einer Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung
versehen wurde:
„RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach
616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24,
91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts
erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat
Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen
und soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid
soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften
für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.“
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Begründung
liegt in der Zeit vom 26. April 2011 bis einschl.
9. Mai 2011 im Landratsamt in Neustadt
a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt
a.d.Aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Janz, während der
allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann
dort eingesehen werden. Ebenso die zugehörigen Genehmigungsunterlagen.
Herausgeber:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Ansprechpartner: Günter Püschel
Telefon: 09161 92-102
Telefax: 09161 92-520
E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de
Internet: http://www.kreis-nea.de
Verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Verfasser
II
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 9. Mai
2011) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.
Mit der Zustellung beginnt der Lauf der
Rechtsbehelfsfristen.
Neustadt a.d.Aisch, den 11. April 2011
"

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